Die „Sportschau“ darf in Sachen Bundesliga aufatmen, nun gibt es auch Neuigkeiten von einer weiteren Traditionssendung in den Öffentlich-Rechtlichen.
TV-Rechte in der BundesligaNächste Entscheidung gefallen: Aufatmen bei Traditionssendung
Das Bild über die deutsche Fußball-TV-Landschaft wird immer klarer: Nun hat nach der ARD ein weiterer öffentlich-rechtlicher Sender zugeschlagen.
Zusammenfassungen der Bundesliga laufen am Samstagabend auch zukünftig im ZDF. Der Sender hat sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die dafür notwendigen Medienrechte bei der laufenden Auktion für vier weitere Spielzeiten gesichert. Das Zweite und die Deutsche Fußball Liga wollten sich dazu nicht äußern.
„Sportstudio“ behält Bundesliga-Rechte
„Das Aktuelle Sportstudio“ ist die traditionsreichste Sport-Sendung des öffentlich-rechtlichen Senders und wurde 1963 erstmals ausgestrahlt. Das ZDF erreicht damit am späten Samstagabend regelmäßig ein Millionen-Publikum.
Für die Spielzeiten bis 2029 hat der Sender ein Rechte-Paket erworben, zu dem die Highlights der Freitag- und der Samstagspiele der 1. und 2. Bundesliga gehören. Die ersten Bilder des Erstliga-Topspiels um 18.30 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen zeigt das Zweite.
Schon am Wochenende war bekanntgeworden, wie Rechte im Pay-TV verteilt sind. Fans benötigen auch ab der kommenden Saison zwei Abonnements für die Live-Spiele der Bundesliga. Die Konferenzschaltung am Samstag wird künftig bei DAZN gezeigt, genauso wie die Partien am Sonntag. Sky überträgt künftig das Spiel am Freitagabend sowie alle Spiele am Samstag einzeln - inklusive des Topspiels um 18.30 Uhr.
Die ARD hat nach Angaben der „Bild“ die Rechte für die Zusammenfassungen am Samstagnachmittag in der „Sportschau“ erworben. Rechte für das Topspiel der 2. Liga am Samstagabend erwarb nach dpa-Informationen die RTL-Gruppe. Die Sender und die DFL wollten sich dazu nicht äußern.
Die Auktion endet mit dem Verkauf weiterer Free-TV-Rechte am Mittwoch. Die gesamten Ergebnisse sollen am Donnerstag nach der Mitgliederversammlung veröffentlicht werden. (dpa)