Nach der Razzia beim ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump kommen weitere Details ans Licht. Einer FBI-Liste zufolge fanden die Agenten Dokumente der Geheimhaltungsstufe „Top Secret/SCI“, die nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen.
Für Trump wird's immer haarigerFund von „Top Secret“-Dokumenten bestätigt – was ihm jetzt drohen könnte
Das könnte Donald Trump übel auf die Füße fallen: Nach der Razzia auf seinem Anwesen Mar-a-Lago im US-Bundesstaat Florida kommen immer weitere Details ans Licht. So soll das Team des früheren US-Präsidenten einem Bericht zufolge falsche Angaben über den Verbleib von Geheimdokumenten in dessen Besitz gemacht haben.
Mindestens eine Anwältin oder ein Anwalt des Republikaners soll im Juni eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach das als geheim gekennzeichnete Material komplett an die Regierung zurückgegeben worden sei, wie die „New York Times“ am Samstag (13. August, Ortszeit) unter Berufung auf vier namentlich nicht genannte Personen berichtete. Dieses Schriftstück soll dem Justizministerium übergeben worden sein.
Razzia auf Trump-Anwesen Mar-a-Lago: FBI findet brisantes Material
Bei der Durchsuchung von Trumps Anwesen Mar-a-Lago beschlagnahmte die Bundespolizei FBI am Montag dann mehrere streng geheime Dokumente. Das geht aus der Quittung der beschlagnahmten Gegenstände hervor, die ein Gericht im US-Bundesstaat Florida gemeinsam mit dem Durchsuchungsbefehl am Freitag auf Antrag von US-Justizminister Merrick Garland veröffentlichte.
Damit verstieß der Ex-Präsident möglicherweise gegen mehrere Gesetze, auch das US-Spionagegesetz. Einer FBI-Liste zufolge fanden die Agenten auch Dokumente der Geheimhaltungsstufe „Top Secret/SCI“, die nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen.
Vier der beschlagnahmten Dokumenten-Sätze waren als „Top Secret“ („streng geheim“) eingestuft, drei weitere als „geheim“, die verbliebenen drei als „vertraulich“. Die „Washington Post“ berichtete, das FBI habe auch Geheimdokumente über Atomwaffen gesucht. Trump dementierte das und bezeichnete den Bericht am Freitag als „Schwindel“.
Im Durchsuchungsbefehl sind als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt:
- Das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen.
- Das Entfernen oder Zerstören offizieller Dokumente.
- Das Zerstören oder Verändern von Dokumenten, um Ermittlungen zu behindern.
Geheime Dokumente bei Trump gefunden: Es drohen bis zu 20 Jahre Haft
Der erste Punkt - der unter das US-Spionagegesetz fällt - kann mit bis zu zehn Jahren, der zweite mit bis zu drei Jahren und der dritte mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzugeben. Doch so einfach wie Donald Trump es darstellt, ist es in diesem Fall nicht. Für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren. Für manche Freigaben sind weitere Zustimmungen notwendig. Außerdem spielt es nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren, da auch schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung ein Verbrechen darstellen kann.
Zudem beschlagnahmten die Agenten der Liste zufolge unter anderem zahlreiche Kisten, einen Gnadenerlass für den Trump-Vertrauten Roger Stone, nicht näher bezeichnete Informationen zum „Präsidenten Frankreichs“ und zwei Fotoalben. Zu den Inhalten der Dokumente geht aus den nun veröffentlichten Papieren nichts hervor.
Offen bleibt, warum Trump die Dokumente überhaupt mitgenommen hat. Es sei einfach seine Gewohnheit, Andenken und Erinnerungsstücke zu sammeln, zitierte die „New York Times“ Menschen, die Trump nahestehen - ohne Namen zu nennen.
Justizminister Garland hatte am Donnerstag betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Er hatte zugleich unterstrichen, dass ein Bundesgericht die Durchsuchung „nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts“ genehmigt habe. „Ich habe die Entscheidung, einen Durchsuchungsbefehl zu beantragen, persönlich gebilligt.“ Trump hatte den Einsatz scharf kritisiert und die Regierung seines Nachfolgers Joe Biden beschuldigt, das FBI für politische Zwecke zu missbrauchen.
Razzia bei Donald Trump: Was wusste US-Präsident Joe Biden?
Biden wusste nach Angaben des Weißen Hauses nicht vorab über die Durchsuchung des Trump-Anwesens Bescheid. Der Vorgang gilt als beispiellos in der US-Geschichte. Trump war während der Durchsuchung nicht vor Ort, hatte die Durchsuchung aber selber öffentlich gemacht.
Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass das Nationalarchiv der USA mehrere Kisten mit vertraulichem Material in Mar-a-Lago vermutete. Trump übergab der Behörde im Januar schließlich mehrere Dokumente. Danach soll es nach übereinstimmenden US-Medienberichten zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Die Beamten hätten den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, schrieb die „Washington Post“ unter Berufung auf anonyme Quellen.
Donald Trump meldet sich zu Wort
Trump selbst meldete sich am Samstag erneut auf dem von ihm mitgegründeten Online-Netzwerk Truth Social zu Wort. Dort schrieb der 76-Jährige, er habe die Wahrheit auf seiner Seite - und wenn man die Wahrheit auf seiner Seite habe, werde man letztendlich siegreich sein.
Die „New York Times“ zitierte einen Trump-Sprecher mit den Worten: „Wie bei jeder von den Demokraten inszenierten Hexenjagd wird diese beispiellose und unnötige Razzia von Medien getragen, die bereit sind, mit suggestiven Leaks, anonymen Quellen und ohne harte Fakten zu arbeiten.“ (dpa)