Einfluss auf AbstiegskampfFeuerzeug-Eklat: DFB-Gericht fällt Urteil

Patrick Drewes gaht Unions Sportboss Horst Heldt vorbei.

Bei der Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht am 9. Januar 2025 waren unter anderem Bochums Torwart Patrick Drewes und Unions Sportboss Horst Heldt anwesend.

Nach der Wertung des Spiels Union Berlin gegen den VfL Bochum legten gleich mehrere Bundesliga-Vereine Einspruch ein. Nun verhandelte das DFB-Bundesgericht.

Sieg am Grünen Tisch für den VfL Bochum – schon wieder: Das „Skandalspiel von Köpenick“ wird mit 2:0 für das Bundesliga-Kellerkind gewertet und hat damit massiven Einfluss auf den Abstiegskampf.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte nach der mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt/Main das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar gegen Union Berlin

Auch Kiel und St. Pauli hatten geklagt

„Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt“, begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: „Das liegt auf der Hand.“

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Durch den Richterspruch wurde die Berufung der Berliner gegen das Urteil des Sportgerichts zurückgewiesen. Das Bundesgericht ist die letzte DFB-Instanz. Die Parteien haben aber noch die Möglichkeit, vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften zu ziehen.

Diesen Schritt werden die Berliner wohl auch gehen. „Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung“, sagte Union Berlins Präsident Dirk Zingler: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Sportgerichts beim Deutschen Fußball-Bund hatten neben Union auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli Einspruch eingelegt, da es in den Abstiegskampf eingreifen könnte. Die Berufung der zwei unbeteiligten Vereine wies das Gericht aber am Freitag (28. Februar 2025) zum Auftakt der Verhandlung zurück.

Das Sportgericht hatte im Januar dem Einspruch der Bochumer gegen das 1:1 stattgegeben und entschieden, dass die Partie mit 2:0 für den VfL gewertet wird.

Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches von einem Union-Mitglied aus der Berliner Fankurve geworfen wurde. Der 32-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste nach eigenen Angaben mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus.

Die Partie unter der Leitung von Schiedsrichter Martin Petersen (40) wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem „Nichtangriffspakt“ ins Ziel gebracht. Laut VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig (51) habe Bochum aber „nur unter Protest“ weitergespielt. (are/sid)