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„So gut wie keine Bedeutung“KVB zieht die Reißleine – es kostete die Stadt Köln Millionen

Eine Frau sitzt an einer KVB-Haltestelle.

Gerade für die Kölner Veedel mit schlechterer Anbindung wurde das KVB-Angebot „Isi“ geschaffen, nach vier Jahren wird es nun wieder eingestampft. Das Foto zeigt eine Frau am 10. Juli 2022 an einer KVB-Haltestelle.

Die Stadt Köln zahlte drauf und nun wird offen eingestanden: Für das Projekt ist es noch zu früh. Darum wird ein KVB-Angebot zum Jahresende eingestampft.

von Daniel Thiel  (dth)

Nach vier Jahren ist Schluss – Ende 2024 wird einem Projekt der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), bei dem auch die Stadt massiv investierte, der Stecker gezogen.

2020 ging das KVB-Angebot „Isi“ an den Start – mitten in der Corona-Zeit. Auf Abruf sollten Fahrgästen die Möglichkeit gegeben werden, sich Sammeltaxen zu bestellen – besonders im Fokus stand dabei, Kölnerinnen und Kölnern zu helfen, die nicht direkt im Stadtzentrum mit guter Verkehrsanbindung leben.

On-Demand-Angebot für Köln – KVB-Projekt „Isi“ wieder eingestampft

Gerade in den Veedeln Porz und Nippes sollten die elektrisch betriebenen London-Taxis für eine Verbesserung in Sachen Mobilität sorgen. Nach fast vier Jahren gibt es nun aber ein ernüchterndes Fazit.

Alles zum Thema Köln Hauptbahnhof

„Das On-Demand Angebot in Köln wird insbesondere von Fahrgästen in der Stadtrandlage (Bezirk Porz) angenommen, wobei die Nutzerzahlen nie das prognostizierte Niveau erreichten, der Kostendeckungsgrad weit unter den Erwartungen blieb und der Service im Vergleich zum restlichen ÖPNV so gut wie keine Bedeutung entfalten konnte“, heißt es im Abschlussbericht des Stadtrates zum Projekt.

Gleichbedeutend ist dieses Fazit damit, dass dem Elektro-Projekt der Stecker gezogen wird. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wird das Angebot „Isi“ eingestellt.

Bis Ende Juni 2024 gingen rund 18.500 Registrierungen für „Isi“ ein, für eine Millionen-Stadt wie Köln schon ein vergleichsweise kleiner Wert. Allerdings traten selbst davon nur unter 2500 Personen eine Fahrt an.

Möbel, Tiere, Fahrräder

Was darf ich in der KVB-Bahn mitnehmen?

Eine KVB-Bahn am Barbarossaplatz in der Kölner Innenstadt.

Tiere in Bus oder Bahn: Fahrgäste können Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden...

Ein Mann geht mit einem Hund spazieren.

Hunde müssen in Bus oder Bahn kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.

Das Foto zeigt einen Sitz einer neuen KVB-Bahn.

Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

Eine KVB-Bahn an der Endhaltestelle Merkenich.

Assistenzhunde, insbesondere Blindenführhunde, die einen Menschen mit Behinderung begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.

Blick in eine KVB-Bahn

Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen beziehungsweise, wenn die Platzsituation dies zulässt. Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz abgestellt werden.

Eine Frau mit Kinderwagen

Fahrgäste mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen haben jederzeit Vorrang vor Radfahrerinnen und Radfahrern.

E-Scooter auf dem Breslauer Platz.

Bisher durften auch E-Scooter mit in den Bus oder die Bahn. Die Regelung wurde allerdings zum 1. März 2024 geändert – aufgrund von Sicherheitsbedenken. E-Scooter dürfen vorerst nicht mehr in Bussen und Bahnen transportiert werden. Grund sind die Akkus. Von denen geht eine erhöhte Brandgefahr aus.

Eine KVB-Bahn an der Haltestelle Weiden-Zentrum am Rhein-Center.

Sonstige Gegenstände darf der Fahrgast mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.

Das Foto zeigt einen Sitz einer neuen KVB-Bahn.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere: explosionsfähige, leicht entzündliche, übelriechende oder ätzende Stoffe – unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können – ebenso sind selbstbalancierende Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange (sog. Segways) von der Beförderung generell ausgeschlossen.

Ein Bus an der KVB-Haltestelle Weiden-Zentrum am Rhein-Center.

Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

1/10

Rein wirtschaftlich sorgte das Projekt jährlich für ein Defizit im siebenstelligen Bereich. Die Kalkulation im Abschlussbericht beläuft sich auf ein Minus von einer Million Euro pro Jahr.

Für jede Fahrt wurde im Durchschnitt ein Betrag in Höhe von 26,35 Euro draufgezahlt, auch im Laufe des Projektes verbesserte sich die Perspektive offenkundig nicht.

„Fahrpersonal- und Fahrzeugausfälle“ hätten dafür gesorgt, dass die Verfügbarkeit zunehmend eingeschränkt war. Dies habe zu einer abnehmenden Zufriedenheit unter den Nutzerinnen und Nutzern des Angebotes geführt.

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Ähnliche Modelle wurden in anderen NRW-Städten ebenfalls in den vergangenen Jahren ausprobiert. 2019 ging unter anderem in Düsseldorf das Projekt „CleverShuttle“ von den Stadtwerken und der Deutschen Bahn an den Start, wurde aber nach nicht einmal drei Jahren aus ähnlichen Gründen wieder eingestampft.

Ist das das Ende für Auf-Abruf-Angebote im Kölner ÖPNV? „On-Demand-Verkehre werden im Vergleich zum Busangebot so lange wirtschaftlich unattraktiv bleiben, bis autonome Fahrzeuge zu akzeptablen Preisen beschafft und ohne Fahr- oder Begleitpersonal eingesetzt werden können“, lautet die Prognose im Abschlussbericht. Demnach sei der Schritt mit Blick auf die aktuellen Umstände im Verkehrswesen schlichtweg noch zu früh gekommen.