In Köln ist ein 41-jähriger Mann nach einem Bordell-Besuch gestorben. Der Fall ereignete sich im November 2023, jetzt liegen die Obduktionsergebnisse vor.
Drama nach Puff-Besuch in KölnMann (†41) tot – jetzt gibt es neue Details
Ein Puff-Besuch in Köln endete für einen Mann (41) tödlich!
Der Kroate hatte am 5. November 2023 eine Prostituierte am Eigelstein aufgesucht. Doch als es ans Bezahlen ging, rastete er offenbar aus. Das Problem: Er hatte nicht genügend Bargeld in Euro in der Tasche ...
Bordell-Besuch in Köln: 41-jähriger Mann kommt ums Leben
„Da die Frau nicht bereit war, sich in ausländischer Währung bezahlen zu lassen, drängte der Freier sie aus dem Zimmer, schloss sich ein, randalierte laut und zerstörte Mobiliar“, erklärte damals Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft.
Die Prostituierte rief die Polizei um Hilfe. Daraufhin verschafften sich Einsatzkräfte Zugang zu dem Zimmer und, so Bremer, „setzten letztendlich zur Eigensicherung einen sogenannten Taser ein“.
Bei einem Taser-Einsatz wird automatisch eine RTW-Besatzung alarmiert. Die forderte einen Notarzt an, weil sich der Freier weiterhin nicht beruhigen ließ. Der Notarzt sedierte den Mann, verabreichte ihm dazu ein Medikament. Kurz danach kollabierte dieser und verstarb wenige Stunden später im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen. Dabei wird geprüft, ob es mit Blick auf den Tod des Mannes konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden durch Einsatzkräfte der Polizei oder ärztliches Personal gibt. Jetzt (im Mai 2024) liegen die Ergebnisse vor.
Ergebnisse nach Obduktion – kein Fehlverhalten bei medizinischer Versorgung
Die Obduktion und ein Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass der Mann an einer Betäubungsmittelvergiftung gestorben ist, das berichtet die Staatsanwaltschaft gegenüber Radio Köln.
Bereits kurz nach dem Todesfall gab es Gerüchte über einen Kokain-Missbrauch des Bordell-Besuchers.
Zudem sei eine bereits vorhandene schwere Herzschädigung bei dem Mann festgestellt worden, teilt die Staatsanwaltschaft dem Radiosender mit.
Des Weiteren gebe es keinen Hinweis für eine Fehl- oder Überdosierung der behandelnden Mediziner und Medizinerinnen. Auch der Einsatz des Tasers sei aus Notwehr gerechtfertigt gewesen.